Elterninfo: Geld zurück mit „Bildung & Teilhabe“ (BuT)

Elterninfo: Geld zurück mit „Bildung & Teilhabe“ (BuT)
Photo by Ibrahim Boran / Unsplash

Liebe Eltern der Gustav-Steinacker-Grundschule,
wussten Sie schon? Der Landkreis Weimarer Land unterstützt Familien finanziell, damit alle Kinder im Schulalltag voll durchstarten können. Wenn Sie staatliche Hilfe beziehen, übernimmt der Staat viele Kosten für Ihr Kind!

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) im Weimarer Land unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Zuständigkeit und der Einreichungsweg richten sich streng nach der Art Ihrer aktuellen staatlichen Unterstützung.

Zuständige Behörden & Kontakte

Ihre aktuelle Hauptleistung

Zuständige Stelle

Adresse

Kontakt

Bürgergeld (SGB II)

Jobcenter Weimarer Land

Herderstraße 10, 99510 Apolda

Online über jobcenter.digital einreichen

Wohngeld oder Kinderzuschlag

Landratsamt Weimarer Land (Sozialamt)

Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda

Telefon: 03644 540-741
E-Mail: post.sozialamt@weimarerland.de

Sozialhilfe (SGB XII) oder AsylbLG

Landratsamt Weimarer Land (Sozialamt)

Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda

Telefon: 03644 540-741
E-Mail: post.sozialamt@weimarerland.de

Welche Leistungen werden übernommen?

  • Schulausflüge: Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (Schule & Kita).
  • Schulbedarf: Finanzielle Unterstützung für Stifte, Hefte und Ranzen (automatische Auszahlung im August und Februar).
  • Mittagsverpflegung: Kostenübernahme für das gemeinsame Mittagessen in Kita, Schule oder Tagespflege.
  • Lernförderung: Nachhilfe bei Gefährdung des Versetzungsziels (erfordert separaten Antrag und Bestätigung der Schule).
  • Schülerbeförderung: Zuschüsse zu den Fahrtkosten ab der Sekundarstufe.
  • Kulturelles Leben: Bis zu 15 Euro monatlich für Vereinsbeiträge, Musikschulen oder Freizeiten (bis zum 18. Lebensjahr).

Wichtige Beantragungsschritte

  1. Formular wählen: Nutzen Sie die offiziellen Formulare des Landkreises oder des Jobcenters.
  2. Separat ausfüllen: Für jedes Kind muss ein eigener Antrag eingereicht werden.
  3. Nachweise beifügen: Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids (z. B. Wohngeldbescheid) sowie Rechnungen oder Bestätigungen der Schule/Kita beilegen.