Wie melde ich mein Kind richtig von der Schule ab?
Liebe Eltern,
jedes Kind ist einmal krank und kann nicht am Unterricht teilnehmen.
das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport teilte dazu aus aktuellem Anlass Ende 2024 folgendes mit:
1.) Ist das Kind aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, ist die Schule unverzüglich telefonisch oder per Mail zu informieren.
2.) Im Fall einer Erkrankung an mehr als 3 aufeinanderfolgenden Schultagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine schriftliche Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen (an den Klassenlehrer).
3.) Dauert die Erkrankung mehr als 10 Unterrichtstage an, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
Achtung! Häufen sich bei einem Kind die krankheitsbedingten Schulversäumnisse oder bestehen Zweifel an der Erkrankung, kann die Schule bereits ab dem ersten Fehltag die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses verlangen!
Eine generelle "Attestpflicht" ist in der Thüringer Schulordnung nicht vorgesehen, sondern jede Schule entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen.
Sonderfall! Im Sportunterricht werden Krankmeldungen nur noch mit ärztlichem Attest entgegengenommen. Eltern können Ihr Kind nicht nach eigenem Ermessen vom Sportunterricht befreien.